Es gibt wenige Entscheidungen im Umfeld eines Unternehmensverkaufs, die so stark wirken und so oft zu spät getroffen werden. Eine Holdingstruktur vor dem Unternehmensverkauf verändert nicht den Kaufpreis, aber sie kann verändern, wie viel davon nach Steuern übrig bleibt.
Der Grund für die Verspätung ist banal: Über die Struktur denkt man nach, wenn ein Käufer am Tisch sitzt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Fristen meist schon abgelaufen.
Worum es geht
Hält eine Privatperson die Anteile an ihrer Gesellschaft und verkauft sie, wird der Veräußerungsgewinn auf Ebene der Privatperson besteuert. Hält stattdessen eine Kapitalgesellschaft die Anteile, also eine Holding, wird der Gewinn aus dem Verkauf auf deren Ebene weitgehend steuerfrei gestellt. Ein kleiner Anteil gilt als nicht abziehbare Betriebsausgabe und wird versteuert.
Der Unterschied ist erheblich, aber er ist zunächst nur eine Verschiebung. Solange das Geld in der Holding bleibt, ist es dort begünstigt. Wird es an die Privatperson ausgeschüttet, fällt Steuer an.
Sinnvoll ist die Struktur deshalb vor allem, wenn der Erlös weiter investiert werden soll, etwa in Immobilien, Wertpapiere oder eine neue Beteiligung. Wer den vollen Betrag unmittelbar privat verbrauchen möchte, hat weniger davon.
Warum der Zeitpunkt alles entscheidet
Die Einbringung bestehender Anteile in eine Holding kann steuerneutral erfolgen. Daran hängt allerdings eine Sperrfrist von sieben Jahren. Wird innerhalb dieser Frist verkauft, wird der zunächst nicht besteuerte Vorgang anteilig nachversteuert, wobei sich der nachzuversteuernde Betrag mit jedem abgelaufenen Jahr verringert.
Praktisch heißt das: Eine Umstrukturierung, die drei Monate vor dem Verkauf vorgenommen wird, bringt in der Regel nichts. Eine, die einige Jahre vorher erfolgt ist, wirkt vollständig. Dazwischen liegt eine Rechnung, die vom Einzelfall abhängt.

Es gibt weitere Gestaltungen mit anderen Fristen. Welche im konkreten Fall greift, hängt von der Rechtsform, der Beteiligungshöhe und der Historie der Anteile ab. Genau deshalb ist das eine Frage an den Steuerberater, und zwar nicht am Ende des Prozesses.
Was auch dann noch möglich ist
Wenn die Frist nicht mehr zu erreichen ist, heißt das nicht, dass nichts zu tun bleibt. Der Zuschnitt des Verkaufs selbst hat steuerliche Wirkung: ob Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter verkauft werden, wie mit Betriebsimmobilien umgegangen wird, ob ein Teil des Erlöses über eine Rückbeteiligung gestaltet wird und in welchem Jahr der Vollzug liegt.
Auch der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz für Veräußerungsgewinne, die unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 55. Lebensjahr einmalig in Anspruch genommen werden können, sind Teil dieser Rechnung.
Keiner dieser Punkte ist ein Grund, den Verkauf zu verschieben. Sie sind Gründe, den Steuerberater früh einzubinden, was ohnehin nichts kostet außer einem Termin.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Holding immer? Nein. Sie lohnt sich, wenn der Erlös weiter investiert werden soll. Wer ihn privat verbrauchen will, verschiebt die Steuer nur und trägt zusätzlich die laufenden Kosten einer weiteren Gesellschaft.
Ist es zu spät, wenn ich schon Gespräche führe? Für die Einbringung in eine Holding meist ja. Für die Gestaltung des Verkaufs selbst nicht. Sprechen Sie trotzdem mit Ihrem Steuerberater, bevor die Absichtserklärung unterschrieben ist.
Stört eine Holding den Käufer? In der Regel nicht. Für den Käufer ändert sich wenig, er erwirbt dieselben Anteile von einem anderen Verkäufer. Die Struktur sollte allerdings sauber und dokumentiert sein, sonst entstehen Fragen in der Prüfung.
Fazit
Die Struktur, in der Sie Ihre Anteile halten, entscheidet über einen erheblichen Teil dessen, was vom Verkauf bei Ihnen ankommt. Anders als fast alles andere im Prozess lässt sie sich am Ende nicht mehr korrigieren. Ein Termin beim Steuerberater, sobald ein Verkauf überhaupt denkbar wird, ist der günstigste Schritt dieser ganzen Artikelreihe.
Welche Nachfolgewege es gibt, beschreibt der Beitrag zur Unternehmensnachfolge. Wie ein Verkaufsprozess abläuft, steht im Artikel zum Ablauf eines Unternehmensverkaufs. Für eine erste Einordnung ein unverbindliches Gespräch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von Rechtsform, Beteiligungshöhe, Historie der Anteile und weiteren Umständen des Einzelfalls ab und sind vorab mit einem Steuerberater zu klären.
Nächster Schritt
Eine erste Wertspanne bekommen Sie in zwei Minuten im Rechner. Für alles Weitere reicht ein Gespräch.




